Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen überhaupt. Aus diesem Grund wird die nachhaltige Bewirtschaftung des vorhandenen Wassers durch das Wasserrecht strikt geregelt und durch die jeweiligen Wasserbehörden überwacht. Die Benutzung eines Gewässers durch Einleitung, Entnahme, Absenkung usw. bedarf in Deutschland daher auch einer entsprechenden Erlaubnis bzw. Genehmigung und muss bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt werden. Hierunter fallen unter anderem die folgenden, häufig zum tragen kommenden Umstände:
Ein Antrag auf Indirekteinleitung wird für gewöhnlich direkt im Genehmigungsverfahren für eine Anlage nach BImSchG gestellt und mit genehmigt. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser durch einen Brunnen oder für die Direkteinleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser muss dagegen separat bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Auch die Anzeige für ein Lager für wassergefährdende Stoffe stellt ein separates Verfahren dar.
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