Die Regelungen des Wasserrechts fordern über den § 62 der Anlagenverordnung (AwSV), dass Tätigkeiten an bestimmten Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausschließlich von besonders qualifizierten Unternehmen (Fachbetrieben) ausgeführt werden. Zu diesen Tätigkeiten gehören
entsprechender Anlagen. Fachbetriebe gemäß AwSV / WHG verfügen über besonders fachkundiges verantwortliches Personal mit einer speziellen Ausbildung auf dem Gebiet der technischen und wasserrechtlichen Vorschriften. Zudem verfügen sie nachweislich über eine betriebliche Ausrüstung, um die Aufgaben sicher für Mensch und Umwelt ausführen zu können.Im Weiteren müssen Fachbetriebe mit einer Technischen Überwachungsorganisation einen Überwachungsvertrag abschließen oder Mitglied einer Gütegemeinschaft sein und sich regelmäßig überwachen lassen.
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH werden Mitarbeiter durch einen speziellen Lehrgang auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes qualifiziert. Durch diese Qualifikation erfüllen die unternehmen die Anforderungen an die personelle Ausstattung für einen Fachbetrieb nach AwSV / WHG.
Unsere Sachverständigen können im Weiteren in Zusammenarbeit mit Sachverständigenorganisationen die Überwachung als Fachbetrieb nach AwSV / WHG durchführen.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
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