Für die richtige abfallrechtliche Einstufung fester und stichfester, meist mineralischer Abfälle (Haufwerke, Behälter, Abfallströme u.a.) sind korrekte und nicht beanstandbare Probenahmen durchzuführen. Gemäß LAGA PN 98, DIN 19698, Deponieverordnung (DepV) und Ersatzbaustoffverordnung (EBV) muss das probenehmende Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen, die u.a. durch die Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 erworben werden kann. Darüber hinaus kann durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs in Verbindung mit einer qualifizierten technischen Ausbildung (Studium usw.) oder langjähriger praktischer Erfahrung die Fachkunde gemäß Anhang 4 der DepV sowie § 8 EBV nachgewiesen werden. Zum Erhalt der Sachkunde ist eine Wiederholung des Lehrganges im Abstand von 5 Jahren erforderlich; die Aufrechterhaltung der Fachkunde erfordert den Besitz der entsprechenden Sachkunde sowie die Absolvierung entsprechender Auffrischungskurse (mind. alle 5 Jahre).
verantwortliche Personen im Unternehmen (Ingenieure, Meister sowie Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Ausbildung und Erfahrung), die als befähigte Personen bzw. Sachkundige zur Prüfung von Containern und Mulden eingesetzt werden sollen
Entsprechend der Anforderungen an Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA PN98 werden u.a. folgende Themen behandelt:
Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30 – 16.00 Uhr) durchgeführt.
Der Sachkundelehrgang kann in Kombination mit dem Sachkundeseminar zur Probenahme flüssiger Abfälle gebucht werden (auf der Anmeldung vermerken).
Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigungen sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.