Jedes Unternehmen, welches ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) durchführt, bei denen mit Asbestprodukten umgegangen wird, muss sicherstellen, dass die Arbeiten von einer weisungsberechtigten sachkundigen verantwortlichen Person geleitet bzw. beaufsichtigt werden. Gemäß TRGS 519 wird der Nachweis der Sachkunde (gültig 6 Jahre) durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien erbracht, wobei die erfolgreiche Teilnahme durch eine Prüfung nachzuweisen ist. Die Teilnahme an diesem Lehrgang nach Anlage 3 dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten und schließt den Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4 sowie die Qualifikation nach Anlage 10 ein.
Bauleiter, Vorarbeiter, Architekten, Planer und Bauingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter von Behörden (z.B. Bauämter) sowie fachlich interessierte Personen
Entsprechend Anlage 3 der TRGS 519 werden u.a. folgende Themen behandelt:
Der Lehrgang wird als 4-Tages-Schulung (ca. 08.30–17.00 Uhr) durchgeführt.
nach bestandener Abschlussprüfung durch die zuständige Behörde Erhalt des behördlich bundesweit anerkannten Sachkundenachweises
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung, die Prüfungsgebühr sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.