Aus der DIN 1999-100 (zuletzt geändert 2016) ergibt sich für die Betreiber von Abscheideranlagen die Pflicht zu einer monatlichen Eigenkontrolle sowie zu einer halbjährlichen Wartung der Anlage. Diese dürfen nur von Personen vorgenommen werden, welche die entsprechende Sachkunde auf der Grundlage geltender Gesetzmäßigkeiten und Normen nachweisen können. Eine sachkundige Person im Unternehmen ermöglicht Kosteneinsparungen durch die eigenständige Durchführung der Wartung der Abscheideranlagen (Wegfall externer Wartungsverträge).
Betreiber von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Kfz-Betriebe, Speditionen, Tankstellen, Waschanlagen), Betreiber von Lagerflächen, die an einen Leichtflüssigkeitsabscheider angeschlossen sind sowie sonstige Unternehmen, Behördenmitarbeiter u.a.
Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30 - 15.30 Uhr) durchgeführt.
Teilnahmebescheinigung (Sachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.