Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der Mantelverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten und ersetzte die bisherigen Regelungen (LAGA Hinweise usw.). Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurden bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung/ Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen festgelegt, die in der ein oder anderen Weise fast sämtliche Bauvorhaben betreffen. Die Umsetzung bzw. der Vollzug der neuen rechtlichen Regelungen stellt dabei alle Betroffenen vor große Herausforderungen.
Mit diesem Seminar erhalten Sie u.a. einen Überblick über die Anwendungsbereiche der EBV, die Anforderungen an Ersatzbaustoffe, Beispiele für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerkenund neue Verwertungsmöglichkeiten. Die Schulung vermittelt u.a. Kenntnisse zu Materialwerten, Probenahme und welche konkreten Anforderungen in der betrieblichen Praxis zu beachten sind.
Hersteller (u.a. stationäre und mobile Aufbereitungsanlagen) und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen, Abfallerzeuger und -entsorger, Abfallverbrennungsanlagen, Betreiber von Zwischenlagern und Deponien, Bauunternehmen im Straßen- und Tiefbau, Bauherren, Ingenieurbüros, Planer, Gutachter, Abfall-, Bodenschutz-, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden usw.
Das Seminar wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30 - 13.00 Uhr) durchgeführt.
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind entsprechende Seminarunterlagen (digital bei Online-Kursen), die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränken.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.