Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Lehrgangsdetails / Anmeldung

Hintergrund

Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“) zu erhalten.

Zielgruppe

Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Inhalte

Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten (Vorschriften und Ziele des Abfall- und Umweltrechts, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz - Inhalte und entsprechend ergangene Rechtsverordnungen
  • Nachweisführung/ Nachweisverordnung
  • Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung
  • Entsorgungsfachbetrieb – Anforderungen, Vorteile und der Weg zur Erlangung des Status „Fachbetrieb“
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik / Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
  • Entsorgungsanlagen (Zulassungsverfahren, Anlagenbetrieb)
  • Erfolgskontrolle

Durchführung

Die Lehrgänge werden als Kombination Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV / §§ 4,5 AbfAEV und Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV angeboten.

1. - 5. Tag ca. 08.30 - 16.30 Uhr

Abschluss

behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH

Kosten

  • 1.310,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV
    (1.370,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)
  • 1.120,00 € zzgl. MwSt. – Onlinelehrgang Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV
    (1.170,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)
  • 1.260,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang ausschließlich Fachkundenachweis nach AbfAEV (im Anmeldeformular bei Bemerkungen vermerken)
  • 1.070,00 € zzgl. MwSt. – Onlinelehrgang ausschließlich Fachkundenachweis nach AbfAEV (im Anmeldeformular bei Bemerkungen vermerken)
  • 1.370,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV + Fachkundenachweis für den Betriebsbeauftragten für Abfall
  • 1.180,00 € zzgl. MwSt. – Onlinelehrgang Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV + Fachkundenachweis für den Betriebsbeauftragten für Abfall
    (1.170,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)
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Kontakt

IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769 / 20515

Ansprechpartnerinnen

Sonja Wolkenstein
Tel: 033769 / 201157

Marleen Gärtner
Tel: 033769 / 204317

Katrin Dinter
Tel: 033769 / 204317

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.