Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sowie der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u. a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang mit vorgeschriebenen Lehrinhalten erforderlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Fachkundenachweis für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“) zu erhalten.
Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:
Die Lehrgänge werden als Kombination Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV / §§ 4,5 AbfAEV und Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach § 9 AbfBeauftrV angeboten.
1. - 5. Tag ca. 08.30 - 16.30 Uhr
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.