Fortbildung (Erhalt der Fachkunde) TRGS 520 Nr. 4.2 (5) und Anhang 1.2

Lehrgangsdetails / Anmeldung

Hintergrund

Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) in der Fassung vom 09.09.2024 müssen fachkundige und sonstige qualifizierte Personen in Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle jährlich an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen (nach TRGS 520 Nr. 4.2 (5), Anhang 1.2) teilnehmen. Somit wird sicher gestellt, dass durch aktuelle Kenntnisse des Fachpersonals über gesetzliche Bestimmungen und Gefahrenpotentiale Umweltgefahren rechtzeitig erkannt und gesundheits- oder umweltschädigende Unfälle vermieden werden.

Zielgruppe

Fachkräfte von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, die bereits erfolgreich einen Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 absolviert haben

Inhalte

  • Neuerungen/ Änderungen im Abfallrecht, Gefahrstoffrecht und angrenzenden Rechtsbereichen
  • Änderungen der TRGS 520
  • kennzeichnungstechnische Neuerungen
  • Eigenschaften/ Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • neu erkannte und bekannte Gefährdungen
  • Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Abfällen
  • Erfahrungsaustausch

Durchführung

Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30 - 16.00 Uhr) durchgeführt.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH

Kosten

  • 480,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang
  • 430,00 € zzgl. MwSt. – Online-Lehrgang

Im Preis enthalten sind die Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen und optional in Papierform für 20,00 € zzgl. MwSt. zubuchbar), die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.

 

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Kontakt

IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769 / 20515

Ansprechpartnerinnen

Sonja Wolkenstein
Tel: 033769 / 201157

Marleen Gärtner
Tel: 033769 / 204317

Katrin Dinter
Tel: 033769 / 204317

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.