Unternehmen, die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) durchführen, müssen über einen weisungsbefugten Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang) verfügen. Im Rahmen der Änderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 erfolgte eine Befristung der Gültigkeit der Sachkundenachweise auf 6 Jahre. Durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises verlängert sich die Gültigkeit um 6 Jahre (ab Datum Abschluss Fortbildungslehrgang). Dieser Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 vermittelt Kenntnisse zur aktuellen Rechtslage sowie zu Neuerungen bzw. Änderungen beim Umgang mit Asbest.
Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4 C, die ihren Sachkundenachweis verlängern möchten
Teilnahmevoraussetzung:
Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 C (Kopie des Nachweises bitte der Anmeldung beifügen)
Entsprechend Anlage 5 der TRGS 519 werden u.a. folgende Themen behandelt:
Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30–16.00 Uhr) durchgeführt.
behördlich bundesweit anerkannter Sachkundenachweis
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.