Der zuverlässige und sichere Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfordert von Anlagenbetreibern bzw. betrieblich verantwortlichen Personen genaue Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage sowie der aktuellen technischen Vorschriften und Ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Die AwSV formuliert in diesem Zusammenhang Anforderungen an die Fortbildung sachkundiger Personen. Zertifizierte Fachbetriebe, die gemäß WHG/ AwSV verpflichtet sind, eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen, haben nach § 63 AwSV sicherzustellen, dass diese mindestens alle zwei Jahre an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.
sachkundige Personen in Fachbetrieben (nach AwSV/WHG), die bereits erfolgreich einen Grundlehrgang nach WHG besucht haben, Gewässerschutzbeauftragte, Anlagenplaner u.a.
Der Lehrgang wird als 1-Tages-Schulung (ca. 08.30–15.30 Uhr) durchgeführt.
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind bei Präsenzlehrgängen entsprechende Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke. Bei Online-Kursen sind die Unterlagen in digitaler Form im Preis enthalten und optional in Papierform für 20,00 € zzgl. MwSt. zubuchbar.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.