Fortbildung nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Lehrgangsdetails / Anmeldung

Hintergrund

Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“).

Zielgruppe

Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben

Inhalte

Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht / Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • Ausblick auf aktuelle Entwicklungen und zu erwartende Rechtsänderungen
  • das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die entsprechend ergangenen Rechtsverordnungen in der Praxis
  • aktuelle Rechtsprechung/ Haftung
  • Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz / Gefahrstoffrecht
  • Neuerungen im Gefahrgutrecht / Gefahrguttransporte
  • Ausschreibung und Vergabe von Entsorgungsleistungen
  • spezielle Abfälle und abfallrechtliche Regelungen
  • Praxisbeispiele zum Vollzug des Abfallrechts

Durchführung

Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung nach § 9 EfbV / §§ 4, 5 AbfAEV und Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall angeboten.

  1. Tag ca. 08.30 - 17.00 Uhr
  2. Tag ca. 08.30 - 16.00 Uhr

Abschluss

behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH

Kosten

  • 640,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV
    (670,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)
  • 580,00 € zzgl. MwSt. – Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV
    (610,00 € zzgl. MwSt. ab 01.01.2026)
  • 670,00 € zzgl. MwSt. – Präsenzlehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV + Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall
  • 610,00 € zzgl. MwSt. – Onlinelehrgang Nachweis Fortbildung nach EfbV + AbfAEV + Nachweis Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall

Im Preis enthalten sind die Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen und optional in Papierform inkl. Fachbuch zum Abfallrecht für 35,00 € zzgl. MwSt. zubuchbar), die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.

Suche
Kontakt

IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769 / 20515

Ansprechpartnerinnen

Sonja Wolkenstein
Tel: 033769 / 201157

Marleen Gärtner
Tel: 033769 / 204317

Katrin Dinter
Tel: 033769 / 204317

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.