Die nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) geforderte Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen, mindestens alle zwei Jahre (EfbV) bzw. alle drei Jahre (AbfAEV), nachgewiesen werden. Zusätzlich besteht im Rahmen des Kurses die Möglichkeit der Fortbildung für den „Betriebsbeauftragten für Abfall“ (siehe „Fortbildung Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie im Sinne der §§ 59 und 60 KrWG“).
Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, die bereits einen Grundlehrgang besucht haben
Entsprechend Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV werden u.a. folgende Themen behandelt:
Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung nach § 9 EfbV / §§ 4, 5 AbfAEV und Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall angeboten.
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind die Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen und optional in Papierform inkl. Fachbuch zum Abfallrecht für 35,00 € zzgl. MwSt. zubuchbar), die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.