Die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und durch die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geforderte Fachkunde der in den Unternehmen bestellten Abfallbeauftragten muss durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nachgewiesen werden. Zur Bestellung von Abfallbeauftragten verpflichtete Unternehmen haben sicherzustellen, dass die Beauftragten mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Lehrgangsveranstaltungen teilnehmen.
Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall tätig sind und bereits einen Grundkurs besucht haben
Die Lehrgänge werden als Kombination Fortbildung für den Betriebsbeauftragten für Abfall und Fortbildung nach § 9 EfbV / §§ 4, 5 AbfAEV angeboten.
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind die Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen und optional in Papierform inkl. Fachbuch zum Abfallrecht für 35,00 € zzgl. MwSt. zubuchbar), die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.