Im 05.12.2024 trat die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft, die u.a. wesentliche Änderungen in Bezug auf den Umgang bzw. Tätigkeiten mit Asbest beinhaltet. Gemäß § 11a GefStoffV Abs. 5 Nr. 3 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit Asbest nur von Beschäftigten ausgeübt werden, die über eine Fachkunde nach Anhang 1 Nr. 3.6 verfügen. Dabei umfasst die o.g. Fachkunde die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Tätigkeiten mit Asbest fachgerecht durchzuführen.Neben den beruflichen Vorkenntnissen (siehe Zielgruppe) vermittelt dieser 1-tägige Lehrgang die für den Nachweis der Fachkunde erforderlichen Grundkenntnisse Asbest gemäß der Inhalte nach TRGS 519 Anlage 10 Nr. 1 Bitte beachten: Nach einer dreijährigen Übergangsfrist müssen alle Beschäftigen, die mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgehen, bis 05.12.2027 ihre Fachkunde nachweisen.
alle Personen, die mit Asbest umgehen oder mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen könnten, d.h. Fachkräfte in den Gewerken Sanierung, Abbruch, Ausbau (z.B. Elektriker, Bodenleger, Fensterbauer, Dachdecker), Hoch- und Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Deponiebetreiber, Entsorger, Architekten, Ingenieurbüros u.a.
Die Lehrgänge finden wird als 1-Tages-Schulungen (ca. 08.30 – 17.00 Uhr) statt.
Zu empfehlen ist die Durchführung als praxisnahe und kostengünstige Inhouse-Schulung direkt am Firmenstandort. Termine und preisreduzierte Angebote erhaltenSie auf Anfrage.
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Im Preis enthalten sind die Lehrgangsunterlagen, die Teilnahmebescheinigung sowie bei Präsenzlehrgängen Mittagessen und Tagungsgetränke.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
Tel: 033769 / 20515kontakt@iwaonline.de
Sonja WolkensteinTel: 033769 / 201157wolkenstein@iwaonline.de
Marleen GärtnerTel: 033769 / 204317gaertner@iwaonline.de
Katrin DinterTel: 033769 / 204317dinter@iwaonline.de
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.