Im Rahmen der Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es für die beteiligten Unternehmen notwendig, Nachweise und Bestätigungen durch Sachverständige erbringen zu lassen. Unsere, im Prüferregister der zentralen Stelle Verpackungsregister geführten, Sachverständigen bieten diese Dienstleistungen an. Ebenso stehen wir Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite bei allen weiteren Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.
Die Vollständigkeitserklärung ist jeweils bis zum 15.Mai für das vorausgegangene Kalenderjahr im Verpackungsregister (LUCID) bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu hinterlegen.
Das Verpackungsgesetz hat zum Ziel, eingesammelte und ggf. sortierte Verpackungen einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Dieser Mengenstrom ist nachzuweisen.
Wir prüfen, ob eine Verwertungsanlage die Anforderungen der aus Ziffer 10.4 bis 10.11 der „Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme“, der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister („Zentrale Stelle“) als Letztempfänger von Verpackungen erfüllt.
Für die Verwertungsanlagen als Letztempfänger des Mengenstroms gelten bestimmte Kriterien der Anlageneignung. Diese müssen nachgewiesen werden für
Als Nachweis dieser Anlageneignung dient das Zertifikat eines registrierten Sachverständigen (der nach § 36 Gewerbeordnung von der IHK bestellt und öffentlich vereidigt ist sowie im Prüferregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt wird).
Voraussetzung für eine Zertifizierung ist eine Dokumenten- und Anlagenprüfung vor Ort. Diese bildet die Grundlage der anschließend zu erstellenden Stellungnahme sowie des „Zertifikates für die Letztempfängeranlage“.
Zur Vorbereitung dieser Begehung wird schriftlich mitgeteilt, welche Unterlagen für den Prüftermin vorgehalten werden müssen. Ebenfalls kann auf Anfrage ein Anforderungskatalog übersandt werden. Zum Begehungstermin erfolgen eine Besichtigung der technischen Einrichtungen und die Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen. In einem anschließenden Bericht werden die Ergebnisse dargestellt und das Gutachten dem Auftraggeber zeitnah zugestellt. Dauer und Aufwand hängen von der vorhandenen technischen Einrichtung, des zu verarbeitenden Mengenvolumens und weiterer individueller Besonderheiten des Kunden ab.
Das Prüfungsverfahren selbst unterliegt selbstverständlich der im Geschäftsverkehr üblichen Vertraulichkeit. Ziel ist es, dass die erstellten Zertifikate allen rechtlichen Vorgaben entsprechen, ein anspruchsvolles Niveau dokumentieren und von allen Verpflichteten anerkannt werden. Somit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sowohl für die zu zertifizierenden Betriebe als auch die Lieferanten geschaffen.
Unsere registrierten Sachverständigen bieten die Zertifizierung als Komplettleistung an.
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
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Dipl.-Ing. Christian WaßnerTel: 033769 / 20515wassner@iwaonline.de
Dipl.-Ing. Uwe KützTel: 033769 / 20515kuetz@iwaonline.de