Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Immissionsschutzbeauftragter / Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Für Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV besteht nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Pflicht, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen.
Die Übernahme der in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben erfordert Kenntnisse über die Anlage und die Anlagenkomponenten, die Verfahren, die Emissionen sowie die rechtlichen Vorgaben.
Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Beratung zu umweltfreundlichen Verfahren und Entwicklungen
  • Begutachtung der bestehenden Verfahren auf Umweltfreundlichkeit
  • regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
  • Messumfang abstimmen und veranlassen, inkl. Angebotseinholung
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften

Vorteile für Unternehmen

  • keine Bindung eigener Ressourcen sondern Konzentration auf das Kerngeschäft
  • bestimmungsgemäßer Betrieb
  • Ausbau der Qualifikation von Mitarbeitern
  • Erstellung Jahresbericht Immissionsschutz
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Kontakt

IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
In der Muna 2
Mittenwalde OT Töpchin

Tel: 033769 / 20515

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Diana Harm
Tel: 033769 / 20515

Stefan Hollick M.Sc.
Tel: 033769 / 201156