Für Betreiber von IED-Anlagen bzw. genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV besteht nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Pflicht, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen. Die Übernahme der in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben erfordert Kenntnisse über die Anlage und die Anlagenkomponenten, die Verfahren, die Emissionen sowie die rechtlichen Vorgaben.Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir folgende Dienstleistungen anbieten:
IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbHIn der Muna 2Mittenwalde OT Töpchin
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