Die neue Mantelverordnung ist im Juni 2021 von Bund, Ländern und Industrie fertig gestellt worden, wird am 01.08.2023 in Kraft treten und die bisherigen Regelungen (LAGA-Hinweise usw.) ersetzen. Sie beinhaltet u.a. die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die neugefasste Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie die geänderteGewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die geänderte Deponieverordnung (DepV).
Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung werden bundeseinheitlich verbindliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung/ Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffenfestgelegt, die in der ein oder anderen Weise zukünftig fast sämtliche Bauvorhaben betreffen werden. Die Umsetzung der neuen rechtlichen Regelungen wird alle Betroffenen vor große Herausforderungen stellen. Zur Vorbereitung vermittelt dieses Seminar einen Überblick über die Systematik der Mantelverordnung, die wesentlichen Inhalte und Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung, neue Verwertungsmöglichkeiten, Beispiele für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken sowie über die Schnittstellen insbesondere zur BBodSchV (bodenschutzrechtliche Anforderungen u.a.) und DeponieV.
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